Grundinformation. Staatliche Regionalakademie Samara (Nayanova) Staatliche Regionaluniversität Samara Nayanova

Die staatliche Bildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Samara State Regional University (Nayanova)“ (SGOUN) wurde 1988 von der Verwaltung der Region Samara gegründet. Die Universität ist im gleichen Alter wie die Perestroika – sie ist eine experimentelle Plattform, sie ist die erste Bildungseinrichtung für kontinuierliche Bildung umfassender Art in Russland; Seine experimentellen Materialien bildeten die Grundlage des Konzepts zur Modernisierung des russischen Bildungswesens für den Zeitraum bis 2010 (Nationale Bildungsdoktrin der Russischen Föderation). SGOUN ist ein Universitätslabor, die einzige höhere Bildungseinrichtung für Autoren in Russland.

SGOUN ist eine preisgünstige Bildungseinrichtung, die Schulungen in Programmen auf allen Bildungsebenen (von der Vorschule bis zum Aufbaustudium) anbietet und über alle erforderlichen Lizenzen verfügt (Lizenz für Bildungsaktivitäten Nr. 001123, Registrierungs-Nr. 1118 vom 02.03.2009, gültig am 02 /03/2014), staatliche Zertifizierung und Akkreditierung (Nr. 1822 vom 11.03.2009, gültig ab 03.02.2014) Studienformen an der SGOUN Vollzeit und Teilzeit, einschließlich Aufbaustudium und Fakultäten: Mathematik, Philosophie , chemisch-biologische, wirtschaftliche, rechtliche, Management, internationale Beziehungen, Kunst, universitäre Erstausbildung, allgemeine Grund- und Zusatzausbildung. Die Universität hat 1.300 Studierende, 70 % des Lehrpersonals verfügen über akademische Grade und Titel.

Die Universität konzentriert ihre Studierenden auf eine Ausbildung, die nicht durch einen nationalen oder ideologischen Rahmen eingeschränkt ist, d. h. fähig, einen russischen Mann von Welt zu bilden, ein wettbewerbsfähiger junger Spezialist, bereit für professionelle Entscheidungen in einer sich verändernden Realität, mit einer grundlegenden wissenschaftlichen Basis und der Fähigkeit, erworbenes Wissen in den Prozess der Lösung praktischer Probleme umzusetzen, fließende Fremdsprachenkenntnisse Sprachen und die neuesten Informationstechnologien. Ein russischer Mann des Friedens ist ein körperlich und moralisch gesunder, hochgebildeter Bürger seines Landes, der in der Lage ist, Russland in jedem sprachlichen und kulturellen Umfeld würdig zu vertreten und aktiv zur Bildung eines positiven Bildes Russlands in der Welt beizutragen.

Bis 2008 führte SGOUN 17 Hochschulabschlüsse, 14 vollständige Hochschulabschlüsse (die Zahl der Diplome mit Auszeichnung übersteigt durchweg 60 %) und 4 Aufbaustudiengänge (66 % der Dissertationsverteidigungen der Kandidaten) durch. Die Universität kooperiert mit 33 internationalen Organisationen und Institutionen. Bis zum Alter von 23 Jahren erhielten 30 % der Absolventen ein zweites Diplom von einer Partneruniversität im Ausland: In den USA, Frankreich, Irland und Großbritannien verteidigen einige ihre Doktorarbeiten in Russland und ihre Doktorarbeit. im Ausland.

SGOUN-Studenten sind wiederholte Gewinner von Olympiaden, Sportwettkämpfen und Wettbewerben auf städtischer, regionaler, russischer und internationaler Ebene. Zum ersten Mal in der Geschichte der Provinz Samara erreichten beispielsweise Studierende der Fakultät für Angewandte Mathematik und Informatik das Finale der Internationalen Meisterschaft in Informatik (Los Angeles) und gewannen einen Preis, womit sie die Universität St. Petersburg hinter sich ließen. Harvard usw.; wurde Weltmeister im Debattieren (Polen); belegte den 1. Platz bei der Internationalen Literaturmeisterschaft (Japan). Bei internationalen Sportwettkämpfen nimmt die Universität einen Ehrenplatz in der Nische der „kleinen“ und extremen Formen ein: Unter uns sind neunmalige Weltmeister, beispielsweise im Universalkampf. Im Kunstbereich gibt es viele Siege: auf internationalen Festivals, bei beliebten russischen Wettbewerben, darunter im Finale der „Star Factory“ usw.

Bereits 1999 gehörte die SGOUN zu den 12 besten Universitäten Russlands und wurde laut Bewertungen des Bildungsministeriums der Russischen Föderation und des Career-Magazins mit staatlichen und öffentlichen Preisen ausgezeichnet. Das geschaffene und funktionierende Bildungsmodell ist von praktischem Interesse, da heute alle Stufen der lebenslangen Bildung umgesetzt sind. Darüber hinaus stellt es die Erfahrung dar, jene Probleme sinnvoll zu lösen, die beim Übergang von einer Bildungsstufe zur anderen auftreten. Dank dieses etablierten Systems wurde es möglich, die Gesamtausbildungsdauer zu verkürzen und dadurch eine zertifizierte Fachkraft sowohl für die Wissenschaft als auch für den russischen und internationalen Arbeitsmarkt insgesamt zu verjüngen:

Im Alter von 19 bis 20 Jahren - ein Hochschuldiplom;

22–23 Jahre – Doktortitel;

Bei Auswahl der Option zur Teilnahme an internationalen Programmen:

21-22 Jahre alt – ausländischer Hochschulabschluss;

24-25 Jahre alt – Kandidat der Naturwissenschaften und Doktortitel.

Zulassungsbedingungen

Die staatliche Haushaltsbildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Staatliche Regionalakademie Samara (Nayanova)“ (im Folgenden „Akademie“ genannt) nimmt Bürger der Russischen Föderation, ausländische Staatsbürger und Staatenlose auf, die auf dem Territorium der Russischen Föderation leben.

Gemäß der Satzung der Akademie und der aktuellen Lizenz erfolgt im Studienjahr 2016/2017 die Zulassung zu folgenden an der Akademie durchgeführten Bildungsprogrammen:

  1. - Allgemeinbildung (II-IV-Bildungsstufen gemäß der Satzung der Akademie) gemäß den Programmen der allgemeinen Grundschulbildung, der allgemeinen Grundbildung und der allgemeinen Sekundarschulbildung;
  2. - Hochschulbildung (V. Bildungsstufe gemäß der Satzung der Akademie) in grundständigen Studiengängen:

    01.03.02 Angewandte Mathematik und Informatik - Vollzeitstudium;

    06.03.01 Biologie - Vollzeitstudium;

    27.03.02 Qualitätsmanagement - Vollzeitstudium;

    38.03.01 Wirtschaftswissenschaften - für Vollzeit- und Teilzeitstudiengänge;

    40.03.01 Rechtswissenschaft – für Vollzeit- und Fernstudiengänge;

    03.43.02 Tourismus – für Vollzeitstudium;

    47.03.01 Philosophie - Vollzeitstudium;

  1. Hochschulbildung (V. Bildungsstufe gemäß Satzung der Akademie) in Masterstudiengängen:

    38.04.01 Wirtschaftswissenschaften - Vollzeitstudium;

    40.04.01 Rechtswissenschaft - Vollzeitstudium;

    45.04.01 Philologie - Vollzeitstudium;
    - Hochschulbildung (VI. Bildungsstufe gemäß der Satzung der Akademie)

    für postgraduale Ausbildungsprogramme für wissenschaftliches und pädagogisches Personal:

    06.06.01 Biowissenschaften - Vollzeitstudium;

    09.06.01 Informatik und Computertechnik - Vollzeitstudium;

    38.06.01 Wirtschaftswissenschaften - Vollzeitstudium;

    40.06.01 Rechtswissenschaft - Vollzeitstudium;

  • 47.06.01 Philosophie, Ethik und Religionswissenschaft - Vollzeitstudium.

Die Zulassung zu allgemeinen Grundbildungsprogrammen erfolgt an den Studienorten auf Kosten von Haushaltszuweisungen aus dem Haushalt der Region Samara.

Die Zulassung zu Hochschulstudiengängen – Bachelorstudiengänge, Masterstudiengänge, Aufbaustudiengänge für wissenschaftliches und pädagogisches Personal – erfolgt lokal im Rahmen der Zulassungszielzahlen auf Kosten von Haushaltszuweisungen aus dem Haushalt der Region Samara (im Folgenden Budget genannt). Plätze) und auf Plätze im Rahmen von Bildungsverträgen, die bei der Zulassung zum Studium auf Kosten natürlicher und (oder) juristischer Personen geschlossen werden (im Folgenden jeweils außerbudgetäre Plätze; Vereinbarungen über die Erbringung bezahlter Bildungsdienstleistungen).

Für Budgetplätze in grundständigen Studiengängen werden folgende Kontingente vergeben:

  • Quote für die Zulassung zu Bachelor- und Fachstudiengängen zu Lasten der Haushaltszuweisungen für behinderte Kinder, behinderte Menschen der Gruppen I und II, behinderte Menschen von Kindesbeinen an, behinderte Menschen aufgrund einer militärischen Verletzung oder einer während des Militärdienstes erlittenen Krankheit, die laut die Schlussfolgerung der medizinischen und sozialen Bundesanstalt Die Prüfung stellt keine Kontraindikation für die Ausbildung in entsprechenden Bildungseinrichtungen für Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge sowie für Personen aus dem Kreis der Waisen und Kinder ohne elterliche Fürsorge dar (im Folgenden Sonderquote genannt). Die Akademie legt für jedes Fachgebiet und (oder) Ausbildungsgebiet eine Sonderquote in Höhe von mindestens 10 % des Gesamtvolumens der der Akademie für 2016 zugeteilten Kontrollzahlen fest;
  • Zielzulassungsquote für die Ausbildung (im Folgenden Zielquote genannt).

Die Anzahl der an der Akademie für allgemeine Grundbildungsprogramme zugelassenen Studierenden richtet sich nach der Anzahl der eingereichten Bewerbungen und den geschaffenen Bedingungen für die Durchführung des Bildungsprozesses unter Berücksichtigung der in der Lizenz festgelegten Hygienestandards und Kontrollstandards.

Zielzahlen für die Zulassung zu Hochschulprogrammen werden im Auftrag des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft der Region Samara festgelegt. Der Stifter berücksichtigt die vom Rektor vorgelegten Ergebnisse analytischer Studien zur Untersuchung der Nachfrage und des Angebots auf dem Arbeitsmarkt nach Fachkräften in verschiedenen Ausbildungsbereichen der Akademie. Im Rahmen der Zulassungszielzahlen wird im Auftrag des Rektors der Akademie gesondert für jeden Studiengang die Zahl der Zulassungsplätze für Weiterstudierende in Weiterbildungsstudiengängen (Absolventen der IV. Bildungsstufe) festgelegt.

Die Zahl der außerbudgetären Studienplätze wird durch Anordnung des Rektors der Akademie gesondert festgelegt

jedes Bildungsprogramm, für jede Bildungsform. Gleichzeitig sollte die Gesamtzahl der Studierenden der Akademie die in der Lizenz für Bildungsaktivitäten festgelegte Zahl der Studierenden nicht überschreiten.

Die Zulassung erfolgt in die ersten Klassen (II. Bildungsstufe gemäß Satzung der Akademie), in das erste Jahr der Bachelor- und Masterstudiengänge (V. Bildungsstufe gemäß Satzung der Akademie), in die Graduiertenschule (VI Bildungsstufe gemäß der Satzung der Akademie) der Akademie auf Antrag Bewerber oder ihre gesetzlichen Vertreter. Bei freien Studienplätzen in allgemeinbildenden Grundstudiengängen gibt die Zulassungskommission die Zulassung zu den entsprechenden Bildungsstufen (III-IV gemäß der Satzung der Akademie) in den entsprechenden Klassen bekannt.

In die allgemeinbildenden Grundschulprogramme (II. Bildungsstufe) der Akademie werden Kinder im Alter von sechs Jahren und sechs Monaten aufgenommen, sofern keine Kontraindikationen aus gesundheitlichen Gründen vorliegen, spätestens jedoch mit Vollendung des achten Lebensjahres und bereit sind, die allgemeinbildenden Programme der allgemeinen Grundschule zu meistern Ausbildung, die an der Akademie durchgeführt wird. In Ausnahmefällen kann die Akademie auf Antrag der Eltern (gesetzliche Vertreter) mit Zustimmung der Gründer Kinder in einem früheren Alter aufnehmen.

Die Aufnahme von Bürgern in die Akademie erfolgt auf persönlichen Antrag der Eltern (gesetzlichen Vertreter) des Kindes gegen Vorlage des Originaldokuments, das die Identität des Elternteils (gesetzlichen Vertreters) bestätigt, oder des Originaldokuments, das die Identität eines Ausländers bestätigt Bürger der Russischen Föderation gemäß Art. 10 des Bundesgesetzes vom 25. Juli 2002 Nr. 115 – Bundesgesetz „Über den rechtlichen Status ausländischer Staatsbürger in der Russischen Föderation“.

Die Zahl der an der Akademie für die zweite Bildungsstufe zugelassenen Studierenden richtet sich nach der Zahl der von Bürgern eingereichten Bewerbungen und den geschaffenen Voraussetzungen für die Durchführung des Bildungsprozesses unter Berücksichtigung der in der Lizenz festgelegten Hygiene- und Kontrollstandards.

Auf den Bildungsstufen III-IV der Akademie werden Kinder aufgenommen, die bereit sind, die an der Akademie durchgeführten Programme der allgemeinen Grund- und Sekundarbildung zu meistern, sofern freie Plätze verfügbar sind.

Personen mit allgemeinbildender Sekundarbildung sind zum Studium der Bachelorstudiengänge zugelassen. Personen mit höherer Bildung jeglichen Niveaus sind berechtigt, Masterstudiengänge zu studieren. Personen mit mindestens einem Hochschulabschluss (Fach- oder Masterabschluss) dürfen Ausbildungsprogramme für wissenschaftliches und pädagogisches Personal in der Graduiertenschule absolvieren.

Der Antragsteller legt ein Dokument vor, das die Ausbildung auf dem entsprechenden Niveau bescheinigt (im Folgenden als Dokument der festgelegten Form bezeichnet):

  • ein Dokument über Bildung oder über Bildung und Qualifikationen der Stichprobe, das vom föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen zur Entwicklung der Landespolitik und der Rechtsvorschriften im Bildungsbereich wahrnimmt, oder vom föderalen Exekutivorgan, das die Funktionen zur Entwicklung der Landespolitik und der Rechtsvorschriften im Bildungsbereich wahrnimmt, erstellt wurde im Gesundheitswesen oder ein Bundesorgan, das die Aufgaben der Entwicklung der Landespolitik und der rechtlichen Regulierung im Kulturbereich wahrnimmt;
  • ein staatlich ausgestelltes Dokument über das Bildungsniveau oder über das Bildungsniveau und die Qualifikationen, die vor dem 1. Januar 2014 erworben wurden (ein Dokument über die berufliche Grundschulbildung, das den Erhalt der sekundären (vollständigen) Allgemeinbildung bestätigt, und ein Dokument über die berufliche Grundbildung, das am erhalten wurde). die Grundlage der sekundären (vollständigen) Allgemeinbildung ) Allgemeinbildung sind gleichbedeutend mit einem Dokument über die sekundäre Berufsbildung);
  • -ein vom Bund erstelltes Dokument über Bildung und Qualifikationen der Stichprobe
  • staatliche Haushaltsbildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Moskauer Staatliche Universität benannt nach M. V. Lomonossow“ (im Folgenden: Moskauer Staatsuniversität benannt nach M. V. Lomonossow) und föderale staatliche Haushaltsbildungseinrichtung für höhere Berufsbildung „Staatsuniversität St. Petersburg“ (im Folgenden „St. Petersburg State University) oder ein Dokument über Bildung und Qualifikationen des Musters, das durch Beschluss des kollegialen Leitungsorgans der Bildungsorganisation erstellt wurde, wenn das angegebene Dokument einer Person ausgestellt wird, die die staatliche Abschlusszertifizierung erfolgreich bestanden hat;
  • Dokument über Bildung oder Bildung und Qualifikationen, ausgestellt von einer privaten Organisation, die Bildungsaktivitäten auf dem Territorium des Skolkovo-Innovationszentrums durchführt, gemäß Art. 17 Bundesgesetz vom 28. September 2010 N 244-FZ „Über das Innovationszentrum Skolkovo“;
  • Dokument(e) eines ausländischen Staates über Bildung oder über Bildung und Qualifikationen, wenn die darin angegebene Ausbildung in der Russischen Föderation auf dem Niveau der entsprechenden Ausbildung anerkannt ist (im Folgenden: Dokument eines ausländischen Staates über Bildung).

Das Studium in den folgenden Bildungsprogrammen der Hochschulbildung gilt als Zweit- oder Folgehochschulstudium:

  • für Bachelorstudiengänge – von Personen, die einen Bachelor-, Fachdiplom- oder Masterabschluss besitzen;
  • für Masterstudiengänge - durch Personen, die über ein Fachdiplom oder einen Masterabschluss verfügen (mit Ausnahme von Personen, die über eine höhere Berufsausbildung verfügen, die durch die Verleihung des Abschlusses „geprüfte Fachkraft“ bestätigt wird);
  • für Ausbildungsprogramme für wissenschaftliches und pädagogisches Personal – von Personen, die ein Postgraduierten-Diplom (Adjunct-Diplom) oder ein Diplom für Naturwissenschaften-Kandidaten abgeschlossen haben.

Die Zulassung dieser Personen zum Studium ist für außerbudgetäre Studienplätze möglich, sofern solche Studienplätze in den entsprechenden Studiengängen verfügbar sind.

Die Zulassung zu Hochschulstudiengängen erfolgt auf Wettbewerbsbasis für alle Studienplatzkategorien. Die Bedingungen für die Zulassung zum Studium in grundlegenden Berufsbildungsprogrammen garantieren die Achtung des Rechts auf Bildung und Einschreibung von Bewerbern, die über das entsprechende Bildungsniveau verfügen, am besten in der Lage und bereit sind, das Bildungsprogramm des entsprechenden Niveaus und mit der entsprechenden Ausrichtung zu meistern.

Die Zulassung zu grundständigen Studiengängen erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse des Einheitlichen Staatsexamens (im Folgenden: Einheitliches Staatsexamen), bewertet auf einer 100-Punkte-Skala, anerkannt als Ergebnisse von Aufnahmetests und (oder) basierend über die Ergebnisse der Aufnahmetests, die die Akademie in den in dieser Ordnung vorgesehenen Fällen selbstständig durchführt. Die Zulassung zu Masterstudiengängen und Aufbaustudiengängen für wissenschaftliches und pädagogisches Personal erfolgt auf der Grundlage der Ergebnisse der Aufnahmeprüfungen, deren Liste von der Akademie selbstständig erstellt und durchgeführt wird.

Das Recht auf Zulassung ohne Aufnahmeprüfung zu grundständigen Studiengängen haben gemäß Ziffer 2.2 dieser Ordnung:

  • Gewinner und Preisträger der Endphase der Allrussischen Olympiade für Schüler (im Folgenden als Gewinner und Preisträger der Allrussischen Olympiade bezeichnet), Mitglieder von Nationalmannschaften der Russischen Föderation, die an internationalen Olympiaden teilgenommen haben allgemeinbildende Fächer und werden in der vom föderalen Exekutivorgan festgelegten Weise gebildet, das die Funktionen der Entwicklung der Staatspolitik und der normativ-rechtlichen Regulierung im Bildungsbereich (im Folgenden als Mitglieder der Nationalmannschaften der Russischen Föderation bezeichnet), in Fachgebieten und ( oder) Ausbildungsbereiche entsprechend dem Profil der Allrussischen Schülerolympiade oder einer internationalen Olympiade – für 4 Jahre nach dem Jahr der entsprechenden Olympiade;
  • Gewinner und Preisträger der IV. Stufe der gesamtukrainischen Studentenolympiaden, Mitglieder der Nationalmannschaften der Ukraine, die an internationalen Olympiaden in allgemeinbildenden Fächern teilnehmen – für 4 Jahre nach dem Jahr der entsprechenden Olympiade, wenn die angegebenen Gewinner, Preisträger sind und Mitglieder von Nationalmannschaften sind unter anderem:
  1. Personen, die gemäß „Artikel 4 Teil 1“ des Bundesverfassungsgesetzes vom 21. März 2014 N 6-FKZ „Über die Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation und die Gründung“ als Staatsbürger der Russischen Föderation anerkannt sind neuer Einheiten innerhalb der Russischen Föderation – der Republik Krim und der föderalen Stadt Sewastopol“ (im Folgenden als als Bürger anerkannte Personen bezeichnet);
  2. Personen, die Staatsbürger der Russischen Föderation sind, am Tag der Aufnahme der Republik Krim in die Russische Föderation ihren ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Republik Krim oder auf dem Territorium der föderalen Stadt Sewastopol haben und gemäß der Russischen Föderation studiert haben staatlicher Standard und (oder) Lehrplan der allgemeinen Sekundarschulbildung, genehmigt vom Ministerkabinett der Ukraine (im Folgenden als Personen bezeichnet, die ihren ständigen Wohnsitz auf dem Territorium der Krim haben);
  • Meister und Preisträger der Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele und Deaflympischen Spiele, Weltmeister, Europameister, Personen, die den ersten Platz bei der Weltmeisterschaft, Europameisterschaft in Sportarten belegten, die in den Programmen der Olympischen Spiele, Paralympischen Spiele und Deaflympischen Spiele enthalten sind (im Folgenden Meister (Preisträger) genannt) im Bereich Sport), in Fachgebieten und (oder) Ausbildungsbereichen im Bereich Leibeserziehung und Sport.

Die Akademie nimmt Studierende für Bachelor- und Masterstudiengänge unter folgenden Zulassungsbedingungen auf:

  • getrennt für Vollzeit- und Teilzeitausbildungsformen;
  • getrennt für Bachelor- und Masterstudiengänge je nach Schwerpunkt (Profil) gemäß den Regelungen in Ziffer 1.14 dieser Ordnung.

Für jede Zulassungsvoraussetzung werden gesonderte Bewerberlisten erstellt und gesonderte Auswahlverfahren zu folgenden Zulassungsgründen zum Studium (nachfolgend Zulassungsgründe genannt) durchgeführt:

1) für Budgetplätze:

  • für Plätze im Rahmen eines Sonderkontingents;
  • für Plätze innerhalb der Zielquote;
  • für Plätze innerhalb der Sollzahlen abzüglich der Sonderquote und der Sollquote (im Folgenden Hauptplätze innerhalb der Sollzahlen genannt);

2) für außerbudgetäre Plätze.

Die Akademie veranstaltet einen einzigen Wettbewerb für Personen, die sich unter gleichen Zulassungsbedingungen und Zulassungsgründen für grundständige Studiengänge verschiedener Bildungsniveaus einschreiben.

Die Zulassung zu postgradualen Studiengängen zur Ausbildung wissenschaftlichen und pädagogischen Personals erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:

  • getrennt für Vollzeit- und Teilzeitstudienformen;
  • für jedes Programm im Rahmen der Ausbildung gemäß Ziffer 1.14 dieser Regeln;
  • getrennt für Haushaltsplätze und außerbudgetäre Plätze;
  • getrennt für Budgetplätze gemäß Gesamtwettbewerb und für Plätze innerhalb der Sollzulassungsquote.

Die Zulassung zum Studium erfolgt je nach Schwerpunkt (Profil) der Hochschulstudiengänge für Bachelorstudiengänge für jeden Bachelorstudiengang der Studienrichtung, für Masterstudiengänge für jeden Masterstudiengang der Studienrichtung, für die Ausbildung Programme für wissenschaftliches und pädagogisches Personal in Graduiertenschulen für jedes Programm im Ausbildungsbereich.

Staatliche haushaltspolitische Bildungseinrichtung der Region Samara „Samara State Regional Academy benannt nach (Nayanova)“
(SGOAN)

Internationaler Name Akademie des Staatlichen Oblast Samara (Nayanova) / Nayanova-Akademie
Gründungsjahr 1988
Jahr der Neuordnung 2019
Typ Zustand
Juristische Adresse Russland, 443001, Region Samara, Samara, st. Tschapajewskaja, 186
Webseite nayanova.edu

Staatliche Regionalakademie Samara (Nayanova) (SGOAN Hör mal zu)) ist eine russische Hochschule mit Sitz in Samara. Die Akademie wurde 1988 als Hochschule gegründet.

Geschichte [ | ]

Die 1988 als „Samara College“ gegründete Bildungseinrichtung erhielt 1993 einen neuen Status und Namen – „Nyanova Samara Municipal University“. Mit dem Übergang zur regionalen Unterordnung im Jahr 2008 wurde der Name in „Samara State Regional University (Nayanova)“ geändert. Am 12. August 2010 wurde die Universität in den Status einer Akademie überführt: „Staatliche Regionalakademie Samara (Nayanova)“.

Es kommt sehr häufig vor, dass die Universität fälschlicherweise „Nayanova University“ (Google) genannt wird.

Gemäß der Rosobrnadzor-Verordnung Nr. 1341 vom 1. Oktober 2018 wurde der Nayanova-Universität die staatliche Akkreditierung für alle Hochschulprogramme entzogen. Aufgrund dieser Benachteiligung wurden Hochschulstudenten (Bachelor-, Fach-, Master- und Doktoranden) zum Studium an andere staatliche Universitäten (hauptsächlich SamSTU und Samara-Universität) versetzt. Nach Angaben des Bildungsministers der Region Samara, Viktor Akopyan, wird die Akademie seit Februar 2019 in eine allgemeine Bildungseinrichtung für die Arbeit mit hochbegabten Kindern umgewandelt.

Bildungsaktivitäten[ | ]

Nayanova-Universität. Molodogvardeyskaya 196

Das Bildungskonzept der Akademie basiert auf einem Modell der entwicklungsorientierten Weiterbildung, das 7 Stufen umfasst. Jede Stufe entspricht den Stufen der Bildungsprogramme (Vorschule, Primarstufe Allgemein, Grundstufe Allgemein, Sekundarstufe Allgemein, Höhere Grundstufe, Postgraduiertenstudium, Doktoratsstudium). Alle Programme werden auf der Grundlage staatlicher Bildungsstandards zusammengestellt. Zusätzlich zum staatlichen Hochschuldiplom können Absolventen ein Diplom in der Fachrichtung „Übersetzer im Bereich der professionellen Kommunikation“ erwerben.

Die ständige Rektorin der Universität seit ihrer Gründung ist Marina Venediktovna Nayanova. Im zweiten von drei Gebäuden werden alle universitären Kurse abgehalten. Gruppen haben analog zur Schulebene Klassennamen. Analog zu einer Schule werden Buchstabenbezeichnungen auch zur Identifizierung der Studienfakultät verwendet.

Bildungsprogramm

Das Konzept der lebenslangen Bildung umfasst 7 Stufen.

  1. Stufe - Vorschule: für Kinder im Alter von 4 bis einschließlich 6 Jahren;
  2. Stufe - Grundschule: Klassen 1-4;
  3. Stufe - Grundkenntnisse im Allgemeinen: Klassen 5-7;
  4. Stufe - Profilierung (vorberuflich und spezialisiert): Klassen 8-11 mit dem Programm der ersten beiden Jahre der höheren Berufsbildung;
  5. Stufe - Universität: 12-15 (16) Klassen - Abschluss der Hochschulbildung;
  6. Stufe - Postgraduiertenstudium: Aufbaustudium, Doktoratsstudium, Zusatzausbildung, verschiedene Arten und Niveaus von Praktika;
  7. Bühne - multifunktional: Weiterbildung als lebenswichtiges Bedürfnis.

Struktur [ | ]

Fakultät für Mathematik und Informatik (A)
  1. Abteilung für Computerwissenschaften
  2. Abteilung für Angewandte Mathematik
  3. Abteilung für Physik

Dekan: Kandidat der physikalischen und mathematischen Wissenschaften Sokolovsky Valery Borisovich

Philosophische Fakultät (B)

Die Fakultät wurde 1993 gegründet.

Die Fakultät umfasst 3 Abteilungen:

  1. Abteilung für Geschichte
  2. Abteilung für Theorie und Geschichte der Literatur
  3. Abteilung für Philosophie

Dekan: Kandidatin der philosophischen Wissenschaften Stepkina Marina Vladimirovna

Fakultät für Chemie und Biologie (B)

Die Fakultät wurde 1993 gegründet.

Die Fakultät umfasst 3 Abteilungen:

  1. Fachbereich Biologie
  2. Abteilung für Allgemeine Chemie
  3. Abteilung für Ökologie und Umweltschutz

Dekan: Kandidat der Biowissenschaften Andrey Viktorovich Sinitsky

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät (G)

Die Fakultät wurde 1993 gegründet.

Die Fakultät umfasst 4 Abteilungen:

  1. Abteilung für Rechnungswesen und Revision
  2. Abteilung für Wirtschaft und Management
  3. Abteilung für Wirtschaftsstatistik
  4. Abteilung für Wirtschaftstheorie

Dekanin: Kandidatin der Wirtschaftswissenschaften Zinovieva Olga Gennadievna

Juristische Fakultät (D)

Die Fakultät wurde 1993 gegründet.

Die Fakultät umfasst 3 Abteilungen:

  1. Abteilung für Zivilrecht und Zivilprozessrecht
  2. Abteilung für Theorie und Geschichte von Staat und Recht
  3. Abteilung für Strafrecht und Strafprozessrecht

Dekan: Kandidatin der Rechtswissenschaften Nikishchenkova Maria Aleksandrovna

Fakultät für Internationale Beziehungen (E)

Die Fakultät wurde 2005 gegründet.

Zur Fakultät gehört die Abteilung:

  1. Abteilung für Theorie und Praxis der Öffentlichkeitsarbeit

Während des Großen Vaterländischen Krieges befand sich in diesem Gebäude das Evakuierungskrankenhaus Nr. 3999 (siehe Foto).

Dabei handelt es sich um die berufsvorbereitenden und fachwissenschaftlichen, universitären und postgradualen Bildungsstufen.

Die Schulstufen (Klassen 8-11) befinden sich überwiegend im zweiten Obergeschoss des Gebäudes.

Der universitäre Teil (12-15(16) Klassen/Gruppen) wird größtenteils im dritten Stock des Gebäudes unterrichtet.

Dies ist nicht das erste Jahr, in dem es in dem Gebäude zu einem Mangel an Klassenzimmern kommt, sowohl für die höheren Klassen (Klassen 12–16) als auch für die mittleren Klassen (Klassen 8–11).

Drittes Korps (III. Korps)

Das Gebäude befand sich an der Adresse: Samara, st. Molodogvardeyskaya, 135.

Es befand sich auf der Seite der Molodogvardeiskaya-Straße, die am weitesten von der Wolga entfernt war, an der Kreuzung mit der Uljanowskaja-Straße. Die Universität nimmt nur einen Teil des Erdgeschosses des Gebäudes ein, das hauptsächlich aus Wohngebäuden besteht.

Dieses Gebäude, das früher über Hörsäle verfügte, erlangte später ausschließlich administrative Bedeutung.

Liebe Bewerber und Eltern!


Akademie für begabte Kinder (Nayanova) – staatliche, nicht standardmäßige Allgemeinbildung

Eine Organisation, die das Recht hat, grundlegende und zusätzliche Bildungsprogramme durchzuführen, hat dies nicht

bezogen auf die Art einer solchen Bildungseinrichtung, um gezeigte Personen zu identifizieren und zu unterstützen

herausragende Fähigkeiten sowie Personen, die in pädagogischen und wissenschaftlichen Aktivitäten Erfolge erzielt haben

(Forschungs-)Aktivitäten und kreative Aktivitäten.

Die Zulassung zum Studium an der Akademie erfolgt auf öffentlicher Basis, mit Ausnahme von Personen, die

Gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation werden besondere Rechte (Leistungen) gewährt, wenn

Zulassung zum Studium.

Die Zulassung von Bewerbern erfolgt für folgende Bildungsgänge:

Wichtigste:

Allgemeine Grundschulbildung;

– grundlegende Allgemeinbildung;

– Sekundarschulbildung;

zusätzlich:

Zusatzausbildung für Kinder und Erwachsene;

Zusätzliche berufliche Ausbildung.

Die Zulassung zu allgemeinbildenden Grundbildungsstudiengängen erfolgt an den Studienorten auf Kosten von

Haushaltszuweisungen aus dem Haushalt der Region Samara. Anzahl der an der Akademie zugelassenen Studierenden

für die Ausbildung in allgemeinen Grundbildungsprogrammen der Grundschule, der Grundschule und der Sekundarstufe

Allgemeinbildung, richtet sich nach der Anzahl der eingereichten Bewerbungen und den dafür geschaffenen Voraussetzungen

Umsetzung des Bildungsprozesses unter Berücksichtigung der Hygienestandards.

Das Recht auf außerordentliche, vorrangige und bevorzugte Zulassung zum Studium der Allgemeinbildung

Programme an der Akademie werden den Bürgern gemäß der Gesetzgebung der Russischen Föderation angeboten

Föderation.

Zulassung zum Studium in zusätzlichen allgemeinbildenden allgemeinen Entwicklungsprogrammen an der Akademie

auf öffentlicher Basis durchgeführt. Aufnahme von Kindern zur Zusatzausbildung

Allgemeinbildungsprogramme zur allgemeinen Entwicklung werden altersgerecht durchgeführt

Anforderungen des jeweiligen Bildungsprogramms. Altersunterschied

Kind unter den Bedingungen der Durchführung des Bildungsprogramms ist ein Grund für die Verweigerung der Zulassung